Was ist Baustellenkoordination?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Baustellenkoordination umfasst die Abstimmung aller Gewerke, Termine und Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle.
Einfache Erklärung
Die Baustellenkoordination hat zwei Aspekte: die terminliche und organisatorische Koordination (durch Bauleiter) und die sicherheitstechnische Koordination (SiGeKo nach BaustellV). Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) ist bei Baustellen mit mehr als einem Unternehmen oder besonderen Gefahren vorgeschrieben.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Auf der Baustelle eines EFH arbeiten gleichzeitig Rohbauer, Zimmerer und Dachdecker. Der Bauleiter koordiniert die Arbeiten, damit sich die Gewerke nicht behindern. Ein SiGeKo erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.
Typische Fehler
Keinen SiGeKo bestellen, obwohl er nach BaustellV vorgeschrieben ist. Bei Arbeitsunfällen haftet dann der Bauherr.
Kosten
SiGeKo-Leistung: 1.000–3.000 Euro für ein EFH.
Häufige Fragen
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