Bauantrag nach Bundesland
Jedes Bundesland hat eine eigene Bauordnung mit unterschiedlichen Regelungen, Kosten und Bearbeitungszeiten. Finden Sie die Infos für Ihr Bundesland.
| Bundesland | GrESt | Bearbeitungszeit |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | 4–8 Wochen |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 6–10 Wochen |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 6–12 Wochen |
| Niedersachsen | 5,0 % | häufig etwa 4–8 Wochen |
| Hessen | 6,0 % | 6–10 Wochen |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 4–8 Wochen |
| Sachsen | 5,5 % | 4–8 Wochen |
| Brandenburg | 6,5 % | 6–12 Wochen |
| Berlin | 6,0 % | 3–6 Monate |
| Hamburg | 5,5 % | 6–12 Wochen |
| Bremen | 5,5 % | behördenabhängig |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | behördenabhängig |
| Saarland | 6,5 % | behördenabhängig |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | behördenabhängig |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | behördenabhängig |
| Thüringen | 5,0 % | behördenabhängig |
Bauantrag Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO)Bayern hat mit der BayBO eine der liberalsten Bauordnungen Deutschlands. Viele Wohnbauvorhaben können im vereinfachten Genehmigungsverfahren oder sogar genehmigungsfrei realisiert werden. Die Grunderwerbsteuer ist mit 3,5 % die niedrigste in Deutschland. Für private Bauherren bedeutet das: weniger Bürokratie, schnellere Verfahren und geringere Nebenkosten als in den meisten anderen Bundesländern. Besonders vorteilhaft ist die Möglichkeit der Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 BayBO, die bei Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans den Baubeginn bereits nach Ablauf einer Monatsfrist ermöglicht – ganz ohne förmliche Baugenehmigung. Wer in Bayern baut, profitiert außerdem von der zunehmenden Digitalisierung: Der digitale Bauantrag über das BayernPortal beschleunigt den Prozess erheblich und spart Wege zur Behörde.
Mehr erfahrenBauantrag Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO BW)Baden-Württemberg bietet neben dem klassischen Baugenehmigungsverfahren das Kenntnisgabeverfahren als schnelle Alternative. Die LBO BW wurde zuletzt 2023 novelliert und enthält modernisierte Regelungen zu Abstandsflächen und Stellplätzen. Für private Bauherren ist besonders das Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO interessant: Liegt das Grundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, kann der Bau bereits zwei Wochen nach Einreichung der Unterlagen beginnen – das ist eines der schnellsten Verfahren in ganz Deutschland. Baden-Württemberg hat mit 0,4 H in Wohn- und Mischgebieten zudem vergleichsweise großzügige Abstandsflächenregelungen, was die Planung auf kleineren Grundstücken erleichtert. Die Grunderwerbsteuer von 5,0 % liegt im Mittelfeld der Bundesländer.
Mehr erfahrenBauantrag NRW
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018)NRW hat 2018 eine umfassend modernisierte Bauordnung eingeführt. Die BauO NRW bietet ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren (§ 64) und eine Genehmigungsfreistellung (§ 63). Als bevölkerungsreichstes Bundesland hat NRW über 180 Bauaufsichtsbehörden mit teils erheblich unterschiedlichen Bearbeitungszeiten – ländliche Kreise wie der Hochsauerlandkreis sind oft doppelt so schnell wie das Bauamt Köln. Eine Besonderheit der BauO NRW ist das Vier-Augen-Prinzip: Die Standsicherheit muss von einem staatlich anerkannten Prüfingenieur geprüft werden, was ca. 1.500–3.500 € Zusatzkosten verursacht, aber zusätzliche Sicherheit schafft. Mit 6,5 % hat NRW die höchste Grunderwerbsteuer in Deutschland – ein erheblicher Kostenfaktor bei der Grundstücksfinanzierung. Seit 2024 ist die digitale Antragstellung über das BauPortal.NRW flächendeckend ausgerollt und beschleunigt das Verfahren spürbar.
Mehr erfahrenBauantrag Niedersachsen 2026
Niedersächsische Bauordnung (NBauO)Wer 2026 einen Bauantrag in Niedersachsen stellen möchte, sollte vor allem vier Punkte klären: Was kostet die Baugenehmigung, wie lange dauert die Bearbeitung, welche Unterlagen gehören auf die Checkliste und gilt möglicherweise die Genehmigungsfiktion nach drei Monaten? Die Grundlage bildet die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Genehmigungsbedürftige Vorhaben werden regelmäßig im vereinfachten Verfahren nach § 63 NBauO geprüft, sofern kein Sonderbau vorliegt. Gleichzeitig gibt es mit § 60 und § 62 NBauO verschiedene Fälle, in denen kein klassisches Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist. Für bestimmte Wohnbauvorhaben enthält § 70a NBauO zusätzlich eine Genehmigungsfiktion. Entscheidend sind dabei vollständige Unterlagen und die gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Verfahrens.
Mehr erfahrenBauantrag Hessen
Hessische Bauordnung (HBO)Die Hessische Bauordnung (HBO) wurde 2018 umfassend novelliert und bietet seither vereinfachte Verfahren für Wohngebäude. Mit der Genehmigungsfreistellung nach § 64 HBO und dem vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 65 HBO stehen zwei beschleunigte Wege zur Verfügung. Hessen ist regional sehr unterschiedlich: Im Rhein-Main-Ballungsraum (Frankfurt, Offenbach, Wiesbaden, Darmstadt) sind Bearbeitungszeiten und Bodenpreise extrem hoch, während Nord- und Mittelhessen (Kassel, Marburg, Fulda) deutlich entspannter und günstiger sind. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 6,0 % im oberen Bereich – nur NRW, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Saarland verlangen mehr (6,5 %). Eine Besonderheit: In Hessen können auch Prüfsachverständige die Standsicherheit prüfen, was zusätzliche Flexibilität bietet. Der digitale Bauantrag über das Portal hessen-digital ist mittlerweile in den meisten Bauaufsichtsbehörden möglich.
Mehr erfahrenBauantrag Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)Rheinland-Pfalz bietet mit der LBauO ein Freistellungsverfahren und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 5,0 % im Mittelfeld. Die Bearbeitungszeiten sind in ländlichen Regionen oft kürzer als in Ballungsräumen.
Mehr erfahrenBauantrag Sachsen
Sächsische Bauordnung (SächsBO)Sachsen bietet mit der SächsBO ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren und eine Genehmigungsfreistellung. Die Grunderwerbsteuer liegt mit 5,5 % im oberen Mittelfeld, die Grundstückspreise sind aber deutlich niedriger als in westdeutschen Ballungsräumen. Für private Bauherren ist Sachsen daher ein attraktiver Standort: Die Gesamtkosten für ein Eigenheim – vom Grundstück bis zum Bauantrag – fallen hier oft erheblich günstiger aus als in Bayern, Baden-Württemberg oder NRW. Außerhalb von Dresden und Leipzig gibt es Grundstücke schon ab 30 €/m². Die Bauaufsichtsbehörden arbeiten in der Regel effizient und zügig, insbesondere in ländlichen Kreisen. Für Wohngebäude der Gebäudeklasse 1–3 gilt das vereinfachte Verfahren mit eingeschränktem Prüfumfang.
Mehr erfahrenBauantrag Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)Brandenburg hat mit 6,5 % eine der höchsten Grunderwerbsteuern, bietet aber vergleichsweise günstige Grundstückspreise, insbesondere im ländlichen Raum. Die BbgBO ermöglicht ein Anzeigeverfahren als Alternative zur Baugenehmigung.
Mehr erfahrenBauantrag Berlin
Bauordnung für Berlin (BauO Bln)Berlin hat als Stadtstaat besondere bauordnungsrechtliche Regelungen. Die Bearbeitungszeiten sind aufgrund der hohen Bautätigkeit und der komplexen Verwaltungsstruktur oft deutlich länger als in anderen Bundesländern. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6,0 %.
Mehr erfahrenBauantrag Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO)Hamburg hat als Stadtstaat eine eigene Bauordnung mit einigen Besonderheiten. Die Bearbeitungszeiten sind kürzer als in Berlin, aber aufgrund der hohen Bautätigkeit und der strengen gestalterischen Anforderungen dennoch nennenswert. Die Grunderwerbsteuer beträgt 5,5 %.
Mehr erfahrenBauantrag Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Bremen entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Mehr erfahrenBauantrag Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Mecklenburg-Vorpommern entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Mehr erfahrenBauantrag Saarland
Landesbauordnung des Saarlandes (LBO)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Saarland entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Mehr erfahrenBauantrag Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Sachsen-Anhalt entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Mehr erfahrenBauantrag Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Schleswig-Holstein entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
Mehr erfahrenBauantrag Thüringen
Thüringer Bauordnung (ThürBO)Ob Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung oder verfahrensfreies Vorhaben: In Thüringen entscheiden Landesbauordnung, kommunales Planungsrecht und das konkrete Grundstück gemeinsam. Die Seite gibt eine belastbare erste Orientierung und zeigt, welche Angaben vor der Einreichung geklärt werden sollten.
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