Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am
Definition
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten, bestehende Gebäude und deren Anlagentechnik in Deutschland.
Einfache Erklärung
Das GModG führt den bisherigen Regelungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fort und wurde 2026 neu gefasst. Es enthält Anforderungen an den Energiebedarf von Neubauten, an bestimmte Änderungen bestehender Außenbauteile, an Energieausweise und Anlagentechnik. Neubauten werden über das Gesamtgebäude und eine Referenzausführung bewertet; Anlage 7 nennt bauteilbezogene U-Wert-Höchstwerte für bestimmte Änderungen im Bestand. Die frühere pauschale 65-Prozent-Vorgabe für Heizungen wurde 2026 ersetzt.
Beispiel aus der Praxis
Bei einer Fassadensanierung im Bestand wird geprüft, ob die konkrete Maßnahme unter § 36 und Anlage 7 fällt. Für eine dort erfasste Außenwandmaßnahme an einem Wohngebäude nennt Anlage 7 einen Höchstwert von 0,24 W/(m²K). Für einen Neubau darf dieser Wert nicht isoliert als pauschaler Bauteilnachweis verwendet werden.
Typische Fehler
Referenzwerte für Neubauten, Höchstwerte für Änderungen im Bestand und Förderanforderungen gleichsetzen. Maßgeblich sind Gebäudeart, Maßnahme, Zeitpunkt und die aktuelle amtliche Fassung.
Häufige Fragen
Quellen und redaktioneller Stand
Quellenstand redaktionell abgeglichen am .
Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.
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