Technik & Energie

Was ist ein Energieausweis?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau Pflicht.

Einfache Erklärung

Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch, günstiger) und Bedarfsausweis (basiert auf bauphysikalischer Berechnung, genauer). Der Bedarfsausweis ist bei Neubauten und Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten (vor 1977 gebaut) Pflicht. Der Energieausweis zeigt den Primärenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H).

Beispiel aus der Praxis

Ein EFH-Neubau erhält einen Bedarfsenergieausweis: Primärenergiebedarf 45 kWh/(m²a), Endenergiebedarf 35 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse A. Der Ausweis wird für die Baugenehmigung und bei späterem Verkauf benötigt.

Typische Fehler

Einen Verbrauchsausweis erstellen lassen, wenn ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Das ist ein Bußgeldtatbestand.

Kosten

Verbrauchsausweis: 50–100 €. Bedarfsausweis: 300–500 €.

Häufige Fragen

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