Was ist ein Energieausweis?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau Pflicht.
Einfache Erklärung
Es gibt zwei Arten: Verbrauchsausweis (basiert auf tatsächlichem Verbrauch, günstiger) und Bedarfsausweis (basiert auf bauphysikalischer Berechnung, genauer). Der Bedarfsausweis ist bei Neubauten und Gebäuden mit weniger als 5 Wohneinheiten (vor 1977 gebaut) Pflicht. Der Energieausweis zeigt den Primärenergiebedarf und die Energieeffizienzklasse (A+ bis H).
Beispiel aus der Praxis
Ein EFH-Neubau erhält einen Bedarfsenergieausweis: Primärenergiebedarf 45 kWh/(m²a), Endenergiebedarf 35 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse A. Der Ausweis wird für die Baugenehmigung und bei späterem Verkauf benötigt.
Typische Fehler
Einen Verbrauchsausweis erstellen lassen, wenn ein Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Das ist ein Bußgeldtatbestand.
Kosten
Verbrauchsausweis: 50–100 €. Bedarfsausweis: 300–500 €.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.