Planung

Was ist ein Generaluebernehmer?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Generaluebernehmer (GUe) uebernimmt die vertragliche Verantwortung fuer alle Bauleistungen, fuehrt aber keine Arbeiten selbst aus, sondern vergibt alles an Nachunternehmer.

Einfache Erklärung

Im Gegensatz zum Generalunternehmer hat der Generaluebernehmer keine eigenen Bauarbeiter. Er koordiniert und ueberwacht ausschliesslich die von ihm beauftragten Nachunternehmer. Der GUe traegt das Gesamtrisiko und haftet gegenueber dem Bauherrn fuer alle Leistungen. Dies kann Vor- und Nachteile haben: einerseits ein Ansprechpartner, andererseits moeglicherweise weniger direkter Einfluss auf die Qualitaet.

Beispiel aus der Praxis

Ein Projektentwickler tritt als Generaluebernehmer auf und vergibt Rohbau, Dach und Innenausbau an verschiedene Nachunternehmer. Er haftet dem Bauherrn gegenueber fuer die gesamte Bauleistung, fuehrt aber selbst keine Arbeiten aus.

Typische Fehler

Fehlende Transparenz: Der Bauherr weiss oft nicht, welche Nachunternehmer tatsaechlich auf der Baustelle arbeiten. Auch die Bonität des GUe sollte geprueft werden.

Häufige Fragen

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