Was bedeutet malerfertig?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Malerfertig bedeutet, dass die Wand- und Deckenoberflächen so vorbereitet sind, dass sie direkt gestrichen oder tapeziert werden können.
Einfache Erklärung
Eine malerfertige Oberfläche ist verputzt, gespachtelt (mindestens Q2) und geschliffen. Die Oberfläche ist eben, rissfrei und grundiert. Der Begriff wird in Baubeschreibungen verwendet und definiert den Leistungsumfang des Bauunternehmers. Wichtig: Malerfertig bedeutet nicht, dass bereits gestrichen oder tapeziert wurde – nur die Vorarbeiten sind erledigt.
Beispiel aus der Praxis
Familie Schmitt kauft ein schlüsselfertiges Haus mit der Leistung 'Wände malerfertig'. Bei der Besichtigung stellen sie fest: Die Wände sind verputzt und gespachtelt, aber nicht gestrichen. Das ist korrekt – Streichen war nicht im Leistungsumfang enthalten.
Typische Fehler
Malerfertig mit 'fertig gestrichen' verwechseln. In der Baubeschreibung nicht prüfen, welche Qualitätsstufe (Q2 oder Q3) gemeint ist. Unterschiedliche Erwartungen zwischen Bauherr und Baufirma.
Häufige Fragen
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