Baurecht

Was ist eine Bauleistungsversicherung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Bauleistungsversicherung schützt das im Bau befindliche Gebäude und die bereits eingebauten Bauteile vor unvorhergesehenen Schäden – etwa durch Sturm, Hagel, Vandalismus, Diebstahl von fest verbautem Material oder ungewöhnliche Witterung.

Einfache Erklärung

Die Bauleistungsversicherung springt dort ein, wo die Gewährleistung der ausführenden Firmen nicht greift – nämlich bei Schäden ohne erkennbares Verschulden. Versichert sind alle Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile, die mit dem Bauwerk fest verbunden werden. Lose gelagerte Materialien sind nur teilweise abgedeckt. Häufige Schadensfälle: Sturmschäden am Gerüst oder Dach, vom Regen unterspülte Bodenplatten, gestohlene Heizungsanlagen, vandalisierte Fenster, abgerissene Bagger-Baugruben durch Frost. Versicherungsnehmer ist meist der Bauherr; viele Verträge sehen vor, dass alle am Bau Beteiligten (Architekt, Handwerker) mitversichert sind. Die Versicherung läuft typisch von Baubeginn bis Abnahme oder Bezug.

Beispiel aus der Praxis

Bei Familie Senger zerstört ein Sturm das Baugerüst und beschädigt das frisch eingedeckte Dach. Schaden 22.000 €. Die Bauleistungsversicherung übernimmt nach Selbstbehalt von 250 € den vollen Betrag. Ohne Versicherung wären die Kosten am Bauherrn hängen geblieben, da kein Handwerker dafür haftbar war.

Typische Fehler

Diebstahl ist oft nur für fest eingebaute Materialien versichert, nicht für angelieferte, aber lose gelagerte Werkstoffe. Auch das Brandrisiko während der Rohbauphase ist meist NICHT abgedeckt – dafür braucht es zusätzlich eine Feuerrohbauversicherung. Versicherungsbeginn vor Erteilung der Baugenehmigung wird oft vergessen.

Kosten

Einmalprämie 0,15–0,4 % der Bausumme, also bei 350.000 € rund 500–1.400 €. Mit Diebstahl- und Vandalismusbaustein etwas höher.

Häufige Fragen

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