Baurecht

Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch ein Bauvorhaben Dritten zugefügt werden. Sie ist für jeden Bauherrn faktisch unverzichtbar, da der Bauherr auch ohne eigenes Verschulden nach § 836 BGB für Schäden haftet.

Einfache Erklärung

Sobald ein Bauvorhaben beginnt, gilt der Bauherr als Halter einer Gefahrenquelle. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Baugrube, beschädigt ein herabfallender Ziegel ein parkendes Auto oder gerät die Baustelle ins Nachbargrundstück, haftet der Bauherr persönlich – mit seinem gesamten Vermögen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt diese Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Empfohlen sind mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, besser 10 Mio. €. Eine bestehende Privathaftpflicht reicht in der Regel nur für sehr kleine Bauvorhaben (Bausumme bis ca. 50.000–100.000 €) – darüber hinaus ist eine separate Bauherrenhaftpflicht zwingend.

Beispiel aus der Praxis

Während der Rohbauphase löst sich ein Kranseil und ein Träger fällt auf das Nachbarauto – Schaden 18.000 €. Die Bauherrenhaftpflicht von Familie Renner reguliert den Schaden vollständig. Ohne Versicherung hätte sie selbst zahlen müssen – auch wenn das Bauunternehmen den Fehler verursacht hat (subsidiäre Haftung des Bauherrn).

Typische Fehler

Verlass auf die Privathaftpflicht – diese deckt Bauvorhaben nur bis zu sehr geringen Bausummen. Auch werden Eigenleistungen oft nicht eingeschlossen. Wer in Eigenleistung baut, muss die Police entsprechend abschließen, sonst greift der Schutz im Schadenfall nicht.

Kosten

Einmalprämie für die gesamte Bauzeit (typisch 24 Monate): 60–250 €, je nach Bausumme und Deckung. Bei 5 Mio. € Deckung und 350.000 € Bausumme rund 100–150 €. Die Versicherung gilt bis zur Bauabnahme.

Häufige Fragen

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