Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt Schäden ab, die durch ein Bauvorhaben Dritten zugefügt werden. Sie ist für jeden Bauherrn faktisch unverzichtbar, da der Bauherr auch ohne eigenes Verschulden nach § 836 BGB für Schäden haftet.
Einfache Erklärung
Sobald ein Bauvorhaben beginnt, gilt der Bauherr als Halter einer Gefahrenquelle. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Baugrube, beschädigt ein herabfallender Ziegel ein parkendes Auto oder gerät die Baustelle ins Nachbargrundstück, haftet der Bauherr persönlich – mit seinem gesamten Vermögen. Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt diese Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. Empfohlen sind mindestens 5 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, besser 10 Mio. €. Eine bestehende Privathaftpflicht reicht in der Regel nur für sehr kleine Bauvorhaben (Bausumme bis ca. 50.000–100.000 €) – darüber hinaus ist eine separate Bauherrenhaftpflicht zwingend.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Während der Rohbauphase löst sich ein Kranseil und ein Träger fällt auf das Nachbarauto – Schaden 18.000 €. Die Bauherrenhaftpflicht von Familie Renner reguliert den Schaden vollständig. Ohne Versicherung hätte sie selbst zahlen müssen – auch wenn das Bauunternehmen den Fehler verursacht hat (subsidiäre Haftung des Bauherrn).
Typische Fehler
Verlass auf die Privathaftpflicht – diese deckt Bauvorhaben nur bis zu sehr geringen Bausummen. Auch werden Eigenleistungen oft nicht eingeschlossen. Wer in Eigenleistung baut, muss die Police entsprechend abschließen, sonst greift der Schutz im Schadenfall nicht.
Kosten
Einmalprämie für die gesamte Bauzeit (typisch 24 Monate): 60–250 €, je nach Bausumme und Deckung. Bei 5 Mio. € Deckung und 350.000 € Bausumme rund 100–150 €. Die Versicherung gilt bis zur Bauabnahme.
Häufige Fragen
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