Was ist ein Bautraegervertrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Bautraegervertrag ist eine Kombination aus Grundstueckskaufvertrag und Werkvertrag, bei dem der Bautraeger sowohl das Grundstueck uebertraegt als auch das Gebaeude darauf errichtet.
Einfache Erklärung
Beim Kauf vom Bautraeger wird ein notarieller Vertrag geschlossen, der den Erwerb des Grundstuecks und die Errichtung des Gebaeudes verbindet. Der Zahlungsplan richtet sich nach der Makler- und Bautraegerverordnung (MaBV) und ist an den Baufortschritt gekoppelt. Der Bautraeger bleibt bis zur Fertigstellung Eigentuemer. Der Kaeufer hat besondere Schutzrechte, sollte aber den Vertrag und die Baubeschreibung unbedingt pruefen lassen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Weber kauft eine Doppelhaushaelfte vom Bautraeger fuer 480.000 Euro (Grundstueck + Haus). Der Zahlungsplan nach MaBV: 30 % nach Rohbau, 8 % nach Dachkonstruktion, 3 % nach Fenster usw. Vor Unterzeichnung lassen sie den Vertrag von einem Fachanwalt pruefen.
Typische Fehler
Die Baubeschreibung nicht detailliert pruefen. Pauschale Formulierungen wie 'hochwertige Ausstattung' lassen dem Bautraeger zu viel Spielraum. Auch fehlende Sonderwunsch-Vereinbarungen fuehren zu Streit.
Kosten
Die Pruefung eines Bautraegervertrags durch einen Fachanwalt kostet 500-1.500 Euro. Die Notarkosten betragen ca. 1,5 % des Kaufpreises.
Häufige Fragen
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