Was ist eine Bauabnahme?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bauabnahme ist die förmliche Entgegennahme des fertiggestellten Bauwerks durch den Bauherrn. Sie hat weitreichende rechtliche Folgen.
Einfache Erklärung
Bei der Bauabnahme erklärt der Bauherr, dass das Bauwerk im Wesentlichen vertragsgemäß fertiggestellt ist. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist, die Beweislast für Mängel kehrt sich um, und die Schlusszahlung wird fällig. Sichtbare Mängel, die bei der Abnahme nicht gerügt werden, können später nur schwer geltend gemacht werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Bei der Abnahme des Einfamilienhauses stellt der Sachverständige 15 Mängel fest: fehlende Silikonfugen, Kratzer im Parkett, nicht funktionsfähige Rollläden. Alle Mängel werden im Abnahmeprotokoll festgehalten. Die Familie nimmt das Haus unter Vorbehalt der Mängelbeseitigung ab.
Typische Fehler
Die Abnahme ohne Sachverständigen durchführen. Laien erkennen viele Mängel nicht. Auch die ‚konkludente Abnahme' durch Einzug ohne förmliche Abnahme ist problematisch.
Häufige Fragen
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