Was ist die BEG-Förderung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Sie wird über KfW (Kredite mit Tilgungszuschuss) und BAFA (Einzelmaßnahmen-Zuschüsse) ausgezahlt.
Einfache Erklärung
Die BEG gliedert sich seit 2023 in drei Teile: BEG WG (Wohngebäude-Vollsanierung, KfW), BEG NWG (Nichtwohngebäude) und BEG EM (Einzelmaßnahmen, BAFA). Im Neubau läuft die Förderung über die Programme KFN (Klimafreundlicher Neubau) und KFG (Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment, ab 2024 für Familien). Voraussetzung im Neubau sind KfW 40 und das QNG-Siegel. Bei Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpe, Lüftung oder Dämmung gibt es 15–70 % Zuschuss – mit Boni für Heizungstausch, Klimageschwindigkeit und Einkommen.
Beispiel aus der Praxis
Familie Klein saniert ihr Haus aus den 1980ern: Tausch der Gasheizung gegen eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Über BEG EM (BAFA) erhalten sie 30 % Grundförderung + 20 % Klima-Geschwindigkeitsbonus + 30 % Einkommensbonus = max. 70 % Zuschuss, gedeckelt bei 30.000 € förderfähigen Kosten. Auszahlung: bis zu 21.000 €.
Typische Fehler
Der häufigste Fehler: Auftrag wird vor Antragstellung erteilt. Bei der BAFA muss der Förderantrag VOR Vertragsschluss gestellt werden, sonst entfällt jede Förderung. Bei KfW gilt: Antrag VOR Vorhabensbeginn (Bauantrag oder Spatenstich). Auch fehlende Fachunternehmererklärungen führen zur Rückforderung.
Kosten
Die Antragstellung selbst ist kostenlos. Pflicht ist jedoch ein Energieeffizienz-Experte (1.500–4.000 € für Bestätigung und Begleitung) – diese Kosten werden mit 50 % gefördert (max. 5.000 € pro Vorhaben).
Häufige Fragen
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