Was ist eine Behinderung des Bauablaufs?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Behinderung des Bauablaufs liegt vor, wenn der Bauunternehmer seine Arbeiten nicht plangemäß ausführen kann, weil Umstände eintreten, die er nicht zu vertreten hat.
Einfache Erklärung
Behinderungen können durch den Bauherrn verursacht werden (fehlende Vorleistungen, verspätete Entscheidungen), durch andere Gewerke (Vorgewerk nicht fertig) oder durch höhere Gewalt (Extremwetter, Materialengpässe). Der Unternehmer muss die Behinderung unverzüglich schriftlich anzeigen (Behinderungsanzeige nach § 6 VOB/B). Die angezeigte Behinderungszeit verlängert die Bauzeit und kann den Unternehmer vom Verzug freistellen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Der Fliesenleger kann im Bad nicht beginnen, weil der Estrich noch nicht belegreif ist – der Estrichleger hat verspätet geliefert. Der Fliesenleger sendet eine schriftliche Behinderungsanzeige an den Bauleiter. Die Bauzeit verlängert sich um die Dauer der Behinderung.
Typische Fehler
Behinderung nicht schriftlich anzeigen (Rechte verfallen). Behinderungsanzeige zu spät senden. Als Bauherr die eigene Mitwirkungspflicht vernachlässigen. Behinderungsanzeigen des Unternehmers nicht ernst nehmen.
Häufige Fragen
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