Was ist die VOB/B?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk fuer die Durchfuehrung von Bauvertraegen und regelt Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.
Einfache Erklärung
Die VOB/B wird durch Vereinbarung im Bauvertrag Vertragsbestandteil. Sie regelt u. a.: Ausfuehrungsfristen, Abnahme, Maengelansprueche (4 Jahre Gewährleistung), Abrechnung und Kuendigung. Die VOB/B gilt als ausgewogenes Regelwerk, das beide Vertragsseiten gleichermassen beruecksichtigt. Bei Verbraucherbauvertraegen muss die VOB/B dem Bauherrn vollstaendig ausgehaendigt werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Im Bauvertrag steht: 'Es gilt die VOB/B in der aktuellen Fassung.' Damit gelten automatisch die VOB/B-Regeln fuer Abnahme, Maengelansprueche und Abrechnung. Die Gewährleistungsfrist betraegt 4 Jahre (statt 5 Jahre nach BGB).
Typische Fehler
Die VOB/B wird im Vertrag vereinbart, aber dem Verbraucher nicht ausgehaendigt. Dann gilt die VOB/B nicht als Ganzes und es greifen die fuer den Verbraucher guenstigeren BGB-Regelungen.
Häufige Fragen
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