Baurecht

Was ist die VOB/B?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung fuer Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk fuer die Durchfuehrung von Bauvertraegen und regelt Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer.

Einfache Erklärung

Die VOB/B wird durch Vereinbarung im Bauvertrag Vertragsbestandteil. Sie regelt u. a.: Ausfuehrungsfristen, Abnahme, Maengelansprueche (4 Jahre Gewährleistung), Abrechnung und Kuendigung. Die VOB/B gilt als ausgewogenes Regelwerk, das beide Vertragsseiten gleichermassen beruecksichtigt. Bei Verbraucherbauvertraegen muss die VOB/B dem Bauherrn vollstaendig ausgehaendigt werden.

Beispiel aus der Praxis

Im Bauvertrag steht: 'Es gilt die VOB/B in der aktuellen Fassung.' Damit gelten automatisch die VOB/B-Regeln fuer Abnahme, Maengelansprueche und Abrechnung. Die Gewährleistungsfrist betraegt 4 Jahre (statt 5 Jahre nach BGB).

Typische Fehler

Die VOB/B wird im Vertrag vereinbart, aber dem Verbraucher nicht ausgehaendigt. Dann gilt die VOB/B nicht als Ganzes und es greifen die fuer den Verbraucher guenstigeren BGB-Regelungen.

Häufige Fragen

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