Was ist eine Vertragsstrafe beim Bau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Vertragsstrafe ist eine im Bauvertrag vereinbarte Geldsumme, die der Bauunternehmer bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins zahlen muss.
Einfache Erklärung
Die Vertragsstrafe sichert den Bauherrn gegen Bauverzug ab. Sie wird im Bauvertrag vereinbart und ist typischerweise als Prozentsatz pro Werktag Verzug definiert. Nach BGH-Rechtsprechung darf die Vertragsstrafe maximal 0,3 % pro Werktag und insgesamt maximal 5 % der Auftragssumme betragen – höhere Sätze sind unwirksam. Die Vertragsstrafe muss bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Im Bauvertrag über 300.000 Euro ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag Verzug vereinbart (maximal 5 %). Der Bau verzögert sich um 20 Werktage. Vertragsstrafe: 20 x 0,2 % x 300.000 = 12.000 Euro. Bei der Abnahme behält der Bauherr die Vertragsstrafe schriftlich vor.
Typische Fehler
Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten (Anspruch verfällt). Zu hohe Vertragsstrafenregelung vereinbaren (unwirksam). Keinen verbindlichen Fertigstellungstermin im Vertrag. Vertragsstrafe mit Schadensersatz verwechseln.
Kosten
Üblich: 0,1-0,3 % pro Werktag Verzug, maximal 5 % der Auftragssumme.
Häufige Fragen
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