Baustelle

Was ist eine Vertragsstrafe beim Bau?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Vertragsstrafe ist eine im Bauvertrag vereinbarte Geldsumme, die der Bauunternehmer bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins zahlen muss.

Einfache Erklärung

Die Vertragsstrafe sichert den Bauherrn gegen Bauverzug ab. Sie wird im Bauvertrag vereinbart und ist typischerweise als Prozentsatz pro Werktag Verzug definiert. Nach BGH-Rechtsprechung darf die Vertragsstrafe maximal 0,3 % pro Werktag und insgesamt maximal 5 % der Auftragssumme betragen – höhere Sätze sind unwirksam. Die Vertragsstrafe muss bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten werden.

Beispiel aus der Praxis

Im Bauvertrag über 300.000 Euro ist eine Vertragsstrafe von 0,2 % pro Werktag Verzug vereinbart (maximal 5 %). Der Bau verzögert sich um 20 Werktage. Vertragsstrafe: 20 x 0,2 % x 300.000 = 12.000 Euro. Bei der Abnahme behält der Bauherr die Vertragsstrafe schriftlich vor.

Typische Fehler

Vertragsstrafe bei der Abnahme nicht vorbehalten (Anspruch verfällt). Zu hohe Vertragsstrafenregelung vereinbaren (unwirksam). Keinen verbindlichen Fertigstellungstermin im Vertrag. Vertragsstrafe mit Schadensersatz verwechseln.

Kosten

Üblich: 0,1-0,3 % pro Werktag Verzug, maximal 5 % der Auftragssumme.

Häufige Fragen

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.