Wann braucht man einen Statiker?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Ein Statiker (Tragwerksplaner) ist bei jedem Neubau Pflicht. Er berechnet die Standsicherheit des Gebäudes und erstellt den Standsicherheitsnachweis, der für den Bauantrag erforderlich ist.

Kurze Antwort

Bei jedem Neubau ist ein Statiker Pflicht – ohne Standsicherheitsnachweis gibt es keine Baugenehmigung. Auch bei größeren Umbauten, Durchbrüchen tragender Wände und Aufstockungen wird ein Statiker benötigt.

Wann ist ein Statiker Pflicht?

Ein Statiker ist gesetzlich vorgeschrieben bei: Neubau eines Wohnhauses (Standsicherheitsnachweis für Bauantrag), Anbauten und Aufstockungen, Durchbrüchen in tragenden Wänden, Dachausbau mit statischer Veränderung, Einbau von Stützen oder Unterzügen, Umnutzung mit erhöhter Belastung (z. B. Gewerbe statt Wohnen). In allen Bundesländern ist der Standsicherheitsnachweis Bestandteil des Bauantrags.

Aufgaben des Statikers

Der Statiker berechnet: Dimensionierung von Fundamenten und Bodenplatte, Tragfähigkeit der Wände und Stützen, Bemessung der Geschossdecken, Dachkonstruktion und Windlasten, Stürze über Fenstern und Türen, Ringanker und Ringbalken. Er erstellt den Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung) und die Bewehrungspläne für alle Stahlbetonbauteile.

Kosten eines Statikers

Einfamilienhaus (Neubau): 2.500–6.000 € für die vollständige Statik. Darin enthalten: Standsicherheitsnachweis, Bewehrungspläne, Positionspläne, ggf. Wärmeschutznachweis und Schallschutznachweis. Die Kosten richten sich nach der Komplexität des Bauvorhabens und den regionalen Honoraren. Für einzelne Maßnahmen (z. B. Wanddurchbruch): 500–1.500 €.

Statiker finden und beauftragen

Statiker finden Sie über: Empfehlung Ihres Architekten, Ingenieurkammer des Bundeslandes, Online-Vergleichsportale. Holen Sie mindestens 2–3 Angebote ein. Klären Sie vorab den Leistungsumfang: Nur Standsicherheitsnachweis oder auch Wärme- und Schallschutznachweis? Manche Architekten bieten die Statik als Paket an.

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