Wann braucht man einen Architekten?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Für den Bauantrag benötigen Sie einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser – das kann ein Architekt, aber auch ein Bauingenieur sein. Bei Fertighäusern übernimmt oft der Hersteller die Planung.
Kurze Antwort
Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist für den Bauantrag Pflicht – das muss aber nicht zwingend ein Architekt sein. Beim individuell geplanten Haus ist der Architekt jedoch die beste Wahl für Planung und Kostenkontrolle.
Wann ist ein Architekt Pflicht?
Nicht der Architekt selbst ist Pflicht, sondern ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser. Das sind: Architekten (Mitglieder der Architektenkammer), Bauingenieure mit Bauvorlageberechtigung, in einigen Bundesländern auch Handwerksmeister für einfache Bauvorhaben. Beim Fertighaus übernimmt der Hersteller die Planung und stellt einen bauvorlageberechtigten Planer.
Vorteile eines Architekten
Individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Planung. Unabhängige Beratung (kein Verkaufsinteresse wie beim Bauträger). Kostenkontrolle durch Ausschreibung und Vergabe an verschiedene Handwerker. Bauleitung und Qualitätssicherung auf der Baustelle. Langfristig wertstabileres Haus durch durchdachte Planung. Kompetente Vertretung gegenüber Behörden und Handwerkern.
Alternativen zum Architekten
Fertighaus-Hersteller: Planung, Genehmigung und Bau aus einer Hand. Eingeschränkte Individualisierung, aber oft günstiger. Bauträger: Kaufen Sie ein fertiges Haus oder eine Eigentumswohnung. Keine eigene Planung nötig, aber wenig Mitsprache. Bauingenieur: Kann den Bauantrag erstellen und die Bauleitung übernehmen. Oft bei einfacheren Bauvorhaben ausreichend. Generalunternehmer: Plant und baut nach Ihren Vorgaben. Weniger Individualität als beim Architekten.
Kosten eines Architekten
Das Architektenhonorar richtet sich nach der HOAI und beträgt für ein Einfamilienhaus (150 m², mittlere Ausstattung): Leistungsphasen 1–4 (Planung bis Genehmigung): 10.000–18.000 €. Leistungsphasen 5–8 (Ausführung und Bauüberwachung): 15.000–27.000 €. Alle Leistungsphasen (1–9): 25.000–45.000 €. Das entspricht ca. 10–15 % der Baukosten.