Was ist ein Planungsauftrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Planungsauftrag ist der Vertrag zwischen Bauherr und Architekt oder Ingenieur, der den Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen, die Verguetung und die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.
Einfache Erklärung
Der Planungsauftrag definiert, welche Leistungsphasen der Architekt uebernimmt (z. B. nur LP 1-4 oder alle LP 1-9 nach HOAI). Er regelt Honorar, Termine, Haftung und Kuendigungsmodalitaeten. Seit 2021 ist die HOAI nur noch als Orientierungshilfe verbindlich - die Honorare koennen frei verhandelt werden. Ein schriftlicher Planungsauftrag schuetzt beide Seiten vor Missverstaendnissen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Herr Klein beauftragt eine Architektin mit den Leistungsphasen 1-5 fuer seinen Neubau. Der Planungsauftrag regelt: Honorar nach HOAI-Orientierung (Honorarzone III), Terminplan, Haftpflichtversicherung und die Option, spaeter auch LP 6-8 zu beauftragen.
Typische Fehler
Muendliche Planungsauftraege fuehren zu Streit ueber den Leistungsumfang. Auch das Beauftragen aller 9 Leistungsphasen auf einmal ohne Stufenvertrag birgt Risiken, falls die Zusammenarbeit nicht funktioniert.
Kosten
Das Architektenhonorar fuer ein Einfamilienhaus (300.000 Euro Baukosten, Honorarzone III) betraegt nach HOAI-Orientierung ca. 30.000-50.000 Euro fuer alle Leistungsphasen.
Häufige Fragen
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