Planung

Was ist ein Planungsauftrag?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Planungsauftrag ist der Vertrag zwischen Bauherr und Architekt oder Ingenieur, der den Umfang der zu erbringenden Planungsleistungen, die Verguetung und die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt.

Einfache Erklärung

Der Planungsauftrag definiert, welche Leistungsphasen der Architekt uebernimmt (z. B. nur LP 1-4 oder alle LP 1-9 nach HOAI). Er regelt Honorar, Termine, Haftung und Kuendigungsmodalitaeten. Seit 2021 ist die HOAI nur noch als Orientierungshilfe verbindlich - die Honorare koennen frei verhandelt werden. Ein schriftlicher Planungsauftrag schuetzt beide Seiten vor Missverstaendnissen.

Beispiel aus der Praxis

Herr Klein beauftragt eine Architektin mit den Leistungsphasen 1-5 fuer seinen Neubau. Der Planungsauftrag regelt: Honorar nach HOAI-Orientierung (Honorarzone III), Terminplan, Haftpflichtversicherung und die Option, spaeter auch LP 6-8 zu beauftragen.

Typische Fehler

Muendliche Planungsauftraege fuehren zu Streit ueber den Leistungsumfang. Auch das Beauftragen aller 9 Leistungsphasen auf einmal ohne Stufenvertrag birgt Risiken, falls die Zusammenarbeit nicht funktioniert.

Kosten

Das Architektenhonorar fuer ein Einfamilienhaus (300.000 Euro Baukosten, Honorarzone III) betraegt nach HOAI-Orientierung ca. 30.000-50.000 Euro fuer alle Leistungsphasen.

Häufige Fragen

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