Was ist Objektplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Objektplanung ist die Gesamtheit der architektonischen Planungsleistungen fuer ein Gebaeude - von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach HOAI.
Einfache Erklärung
Die Objektplanung umfasst alle Planungsleistungen des Architekten fuer das Gebaeude selbst. Sie ist abzugrenzen von Fachplanungen wie Tragwerksplanung oder Haustechnikplanung. Der Objektplaner koordiniert alle Fachplaner und ist Hauptansprechpartner des Bauherrn. Die Objektplanung durchlaeuft alle neun Leistungsphasen der HOAI.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Frau Schneider beauftragt einen Architekten mit der Objektplanung ihres Einfamilienhauses. Er erstellt den Entwurf, koordiniert Tragwerksplaner und Haustechnikplaner, reicht den Bauantrag ein und ueberwacht die Baustelle. Die Fachplaner werden separat beauftragt.
Typische Fehler
Bauherren verwechseln Objektplanung mit der gesamten Planung. Fachplanungen (Statik, Haustechnik, Energieberatung) sind zusaetzliche Leistungen mit separaten Vertraegen und Kosten.
Kosten
Die Objektplanung nach HOAI macht den groessten Teil des Architektenhonorars aus - typisch 70-80 % der Gesamtplanungskosten.
Häufige Fragen
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