Was ist ein Trinkwasseranschluss?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Trinkwasseranschluss verbindet ein Grundstück mit dem öffentlichen Trinkwassernetz. Er wird vom Wasserversorger hergestellt und umfasst die Leitung bis zum Wasserzähler im Gebäude.
Einfache Erklärung
Für jeden Neubau muss ein Trinkwasseranschluss beim örtlichen Wasserversorger beantragt werden. Der Anschluss umfasst die Leitung von der Hauptleitung in der Straße bis zum Hausanschlussraum, den Wasserzähler und den Hauswassereinführung. Die Dimensionierung richtet sich nach dem erwarteten Wasserbedarf. Bei Einfamilienhäusern ist ein DN-25-Anschluss üblich.
Beispiel aus der Praxis
Familie Neumann beantragt den Trinkwasseranschluss 8 Wochen vor Baubeginn. Der Wasserversorger verlegt die Leitung von der Straße bis zum Grundstück (12 m) und installiert den Wasserzähler im Hausanschlussraum. Ab Fertigstellung des Rohbaus steht Wasser zur Verfügung.
Typische Fehler
Zu spät beantragen – Vorlaufzeiten von 6–12 Wochen sind üblich. Auch die Position der Hauseinführung sollte frühzeitig mit dem Versorger abgestimmt werden, damit die Bodenplatte entsprechend geplant werden kann.
Kosten
Der Trinkwasseranschluss kostet 2.000–5.000 Euro für Herstellung und Anschlussgebühr. Bei langen Anschlussleitungen können die Kosten höher liegen.
Häufige Fragen
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