Was ist ein Vorentwurf in der Architektur?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Vorentwurf (Leistungsphase 2 nach HOAI) ist die erste zeichnerische Darstellung eines Bauvorhabens durch den Architekten, basierend auf den Wünschen des Bauherrn.
Einfache Erklärung
In der Vorentwurfsphase entwickelt der Architekt ein erstes Konzept für das Gebäude. Es entstehen Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200, eine erste Kostenschätzung nach DIN 276 und ein Erläuterungsbericht. Der Vorentwurf dient als Diskussionsgrundlage zwischen Bauherr und Architekt und wird in der Regel mehrfach überarbeitet.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Architekt Schulz erstellt für Familie Bauer einen Vorentwurf: Drei verschiedene Grundrissvarianten für ein Einfamilienhaus mit 140 m² Wohnfläche. Die Familie entscheidet sich für Variante B mit offenem Wohnbereich. Der Vorentwurf wird zur Grundlage der weiteren Planung.
Typische Fehler
Den Vorentwurf zu schnell abhaken und direkt in die Detailplanung gehen. In dieser Phase sollten alle grundlegenden Entscheidungen getroffen werden – spätere Änderungen werden immer teurer.
Häufige Fragen
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