Was ist eine Genehmigungsplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4 nach HOAI) umfasst die Erstellung aller Unterlagen, die für den Bauantrag und die Baugenehmigung erforderlich sind.
Einfache Erklärung
In der Genehmigungsplanung bereitet der Architekt alle Bauvorlagen für den Bauantrag vor: Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, Baubeschreibung, Berechnungen (Wohnfläche, GRZ, GFZ) und den Lageplan. Er koordiniert die Fachplaner (Statiker, Brandschutz) und reicht den Bauantrag bei der Behörde ein. Diese Phase ist entscheidend für die Erteilung der Baugenehmigung.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Die Genehmigungsplanung für das Haus der Familie Bauer umfasst: Grundrisse, Schnitte, Ansichten im Maßstab 1:100, den amtlichen Lageplan, die Baubeschreibung, den Standsicherheitsnachweis vom Statiker und den Wärmeschutznachweis. Der Architekt reicht alles beim Bauamt ein.
Typische Fehler
Vergessen, Fachplaner rechtzeitig einzubinden. Der Statik-Nachweis und der Wärmeschutznachweis müssen zum Bauantrag vorliegen – wenn der Statiker noch nicht beauftragt ist, verzögert sich alles.
Häufige Fragen
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