Was ist ein Grundriss?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Grundriss ist die massstabsgetreue Darstellung eines Geschosses von oben, die alle Waende, Tueren, Fenster, Treppen und die Raumeinteilung zeigt.
Einfache Erklärung
Der Grundriss ist die wichtigste Bauzeichnung und Grundlage aller Planungen. Er entsteht durch einen gedachten horizontalen Schnitt in ca. 1 m Hoehe durch das Geschoss. Grundrisse zeigen Wandstaerken, Tuer- und Fensteroeffnungen mit Aufschlagrichtung, feste Einbauten (Sanitaerobjekte, Kuechenzeile) und Raummasse. Fuer den Bauantrag werden Grundrisse im Massstab 1:100 erstellt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Im Grundriss des Erdgeschosses erkennt die Familie: Der offene Wohn-Essbereich hat 42 m2, die Kueche ist L-foermig mit Kochinsel, vom Flur fuehrt eine gerade Treppe ins OG, und das Gaeste-WC liegt neben dem Eingang. Die Masse und Tueraufschlaege sind eingezeichnet.
Typische Fehler
Moebel werden im Grundriss nicht beruecksichtigt. Ein Raum, der auf dem Plan grosszuegig wirkt, ist mit Moebeln oft zu eng. Auch Laufwege und Tueraufschlaege werden zu selten geprueft.
Häufige Fragen
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