Was ist ein Leistungsverzeichnis?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen mit Mengen, Massen und Qualitaetsanforderungen als Grundlage fuer die Angebotserstellung durch Baufirmen.
Einfache Erklärung
Das Leistungsverzeichnis wird vom Architekten in Leistungsphase 6 erstellt. Es beschreibt jede einzelne Bauleistung mit Position, Menge, Einheit und Ausfuehrungsbeschreibung. Die Baufirmen tragen ihre Einzelpreise ein und berechnen den Gesamtpreis. Das LV ist die Grundlage fuer vergleichbare Angebote, den Bauvertrag und die spaetere Abrechnung.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Position 1.3.5: Stahlbetondecke C25/30, Dicke 20 cm, Bewehrung nach Statik, Schalung und Ruetteln, 95 m2 a 85 Euro = 8.075 Euro. Solche Positionen gibt es in einem Einfamilienhaus-LV hunderte.
Typische Fehler
Ungenaue Leistungsbeschreibungen fuehren zu nicht vergleichbaren Angeboten und spaeteren Nachtraegen. Auch fehlende Positionen (z. B. Baustelleneinrichtung, Geruest) machen das LV unvollstaendig.
Kosten
Die Erstellung des LV ist Teil der LP 6 und im Architektenhonorar enthalten. Der Aufwand betraegt ca. 10 % des Gesamthonorars.
Häufige Fragen
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