Planung

Was ist ein Leistungsverzeichnis?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Leistungsverzeichnis (LV) ist eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen mit Mengen, Massen und Qualitaetsanforderungen als Grundlage fuer die Angebotserstellung durch Baufirmen.

Einfache Erklärung

Das Leistungsverzeichnis wird vom Architekten in Leistungsphase 6 erstellt. Es beschreibt jede einzelne Bauleistung mit Position, Menge, Einheit und Ausfuehrungsbeschreibung. Die Baufirmen tragen ihre Einzelpreise ein und berechnen den Gesamtpreis. Das LV ist die Grundlage fuer vergleichbare Angebote, den Bauvertrag und die spaetere Abrechnung.

Beispiel aus der Praxis

Position 1.3.5: Stahlbetondecke C25/30, Dicke 20 cm, Bewehrung nach Statik, Schalung und Ruetteln, 95 m2 a 85 Euro = 8.075 Euro. Solche Positionen gibt es in einem Einfamilienhaus-LV hunderte.

Typische Fehler

Ungenaue Leistungsbeschreibungen fuehren zu nicht vergleichbaren Angeboten und spaeteren Nachtraegen. Auch fehlende Positionen (z. B. Baustelleneinrichtung, Geruest) machen das LV unvollstaendig.

Kosten

Die Erstellung des LV ist Teil der LP 6 und im Architektenhonorar enthalten. Der Aufwand betraegt ca. 10 % des Gesamthonorars.

Häufige Fragen

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