Was ist eine Bauherrenvertretung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Bauherrenvertretung ist eine Person oder ein Unternehmen, das den Bauherrn bei allen Entscheidungen und Aufgaben rund um das Bauprojekt vertritt und berät.
Einfache Erklärung
Die Bauherrenvertretung uebernimmt die Interessen des Bauherrn gegenueber Architekten, Baufirmen und Behoerden. Sie prueft Rechnungen, kontrolliert die Bauausfuehrung, nimmt an Baubesprechungen teil und trifft im Rahmen der Vollmacht Entscheidungen. Besonders sinnvoll fuer Bauherren, die beruflich stark eingespannt sind oder wenig Bauerfahrung haben.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein beruflich stark eingespanntes Paar beauftragt einen Bausachverstaendigen als Bauherrenvertreter. Dieser prueft die Planung, nimmt an Baubesprechungen teil, kontrolliert die Bauausfuehrung bei regelmaessigen Begehungen und prueft alle Rechnungen vor Zahlung.
Typische Fehler
Die Vollmacht nicht klar regeln: Welche Entscheidungen darf der Vertreter allein treffen? Auch die Verwechslung mit dem Bauleiter ist haeufig - der Bauleiter vertritt die Interessen des Bauherrn, ist aber oft auch der Architekt.
Kosten
Eine Bauherrenvertretung kostet ca. 1-3 % der Bausumme, also bei einem 400.000-Euro-Haus ca. 4.000-12.000 Euro.
Häufige Fragen
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