Planung

Wer ist der Bauherr?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Bauherr ist die natürliche oder juristische Person, die auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung ein Bauvorhaben vorbereitet und durchführt.

Einfache Erklärung

Der Bauherr trägt die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er beauftragt Architekten, Ingenieure und Handwerker, beantragt die Baugenehmigung und finanziert das Projekt. Zu seinen Pflichten gehören die Verkehrssicherung auf der Baustelle, die Bestellung eines geeigneten Bauleiters und die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Beispiel aus der Praxis

Frau Schneider ist Bauherrin ihres Einfamilienhauses. Sie beauftragt einen Architekten mit der Planung, einen Statiker mit der Tragwerksplanung und verschiedene Handwerksfirmen mit der Ausführung. Sie schließt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ab und ist für die Sicherheit auf ihrer Baustelle verantwortlich.

Typische Fehler

Die Bauherrenverantwortung unterschätzen. Auch wenn ein Bauleiter bestellt ist, bleibt der Bauherr letztverantwortlich. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich.

Häufige Fragen

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