Was ist Bauüberwachung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Bauüberwachung (Leistungsphase 8 nach HOAI) ist die Kontrolle der Bauausführung auf Übereinstimmung mit der Planung, den Genehmigungen und den anerkannten Regeln der Technik.
Einfache Erklärung
Der Bauüberwacher (meist der Architekt) kontrolliert regelmäßig die Baustelle, prüft die Arbeiten der Handwerker, dokumentiert den Baufortschritt und koordiniert die Gewerke. Er ist verantwortlich für die Qualitätssicherung und stellt sicher, dass die Planung korrekt umgesetzt wird. Die Bauüberwachung macht ca. 32% des Architektenhonorars aus und ist die umfangreichste Leistungsphase.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
sekurio ist der intelligente Assistent, der diesen "Papierkram" automatisiert – entwickelt speziell für KMU, Kleingewerbe und Bauvorhaben.
Geführter Wizard führt Sie Schritt für Schritt – rechtssicher in 10 Minuten, statt stundenlang durch Wälzer zu blättern.
Kein Juristen-Deutsch. Keine endlosen Formulare. Nur die Abkürzung zur Rechtssicherheit.
In 10 Minuten zur rechtssicheren GBUExterner Link zu sekurio.de – Tool speziell für KMU & Bauvorhaben
Beispiel aus der Praxis
Der Architekt besucht die Baustelle zweimal pro Woche. Er prüft die Bewehrung vor dem Betonieren, kontrolliert die Fenstereinbaudetails und dokumentiert Mängel per Fotodokumentation. Bei der Abdichtung des Kellers ist er persönlich anwesend.
Typische Fehler
Auf die Bauüberwachung verzichten, um Kosten zu sparen. Ohne professionelle Kontrolle werden Ausführungsfehler oft erst nach Jahren sichtbar – und dann richtig teuer.
Kosten
Ca. 32% des Architektenhonorars. Bei Baukosten von 350.000 Euro ca. 14.000–18.000 Euro.
Häufige Fragen
Bau-Lex Wochenbrief
Wissen, was beim Bauen zählt
Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.
Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.