Was ist eine Beweissicherung bei Baumängeln?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Beweissicherung ist die gerichtliche oder außergerichtliche Dokumentation von Baumängeln durch einen Sachverständigen, um Beweise für spätere Rechtsstreitigkeiten zu sichern.
Einfache Erklärung
Wenn ein Baumangel strittig ist oder die Gefahr besteht, dass Beweise verloren gehen (z. B. durch Überbauung), kann eine Beweissicherung beantragt werden. Das selbstständige Beweisverfahren (§ 485 ZPO) ist die häufigste Form: Das Gericht bestellt einen Sachverständigen, der den Mangel begutachtet und ein Gutachten erstellt. Dies sichert die Beweise und führt oft zu einer außergerichtlichen Einigung.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Braun stellt Feuchtigkeit im Keller fest. Der Bauunternehmer bestreitet den Mangel. Der Anwalt der Familie beantragt ein selbstständiges Beweisverfahren. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellt fest: Die Kellerabdichtung wurde nicht normgerecht ausgeführt. Auf Basis des Gutachtens einigt man sich auf Nachbesserung.
Typische Fehler
Zu lange mit der Beweissicherung warten. Mängel selbst beseitigen, bevor sie dokumentiert sind. Keinen Anwalt einschalten. Den Mangel ohne Sachverständigen bewerten wollen.
Kosten
Gerichtskosten: 200-500 Euro. Sachverständigengutachten: 1.500-5.000 Euro. Anwaltskosten: nach RVG.
Häufige Fragen
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