Was ist eine Nachbesserung am Bau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Nachbesserung (Mängelbeseitigung) ist der Anspruch des Bauherrn, dass der Bauunternehmer festgestellte Mängel auf eigene Kosten behebt.
Einfache Erklärung
Der Bauherr hat bei Mängeln zunächst Anspruch auf Nachbesserung (Nacherfüllung). Er muss dem Unternehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Erst wenn die Frist fruchtlos verstrichen ist oder der Unternehmer die Nachbesserung verweigert, stehen dem Bauherrn weitergehende Rechte zu: Selbstvornahme (Ersatzvornahme), Minderung oder Schadensersatz. Die Nachbesserung muss fachgerecht und dauerhaft erfolgen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Schulze stellt nach dem Einzug Risse im Putz fest. Sie senden dem Bauunternehmer eine Mängelanzeige mit Fotos per Einschreiben und setzen eine Frist von 4 Wochen. Der Unternehmer bessert innerhalb der Frist nach – der Mangel ist behoben.
Typische Fehler
Keine schriftliche Mängelanzeige senden. Keine angemessene Frist setzen. Mangel selbst beseitigen ohne Fristsetzung (Kostenerstattung gefährdet). Nur mündlich reklamieren.
Häufige Fragen
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