Was ist ein Mangel am Bau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Mangel am Bau liegt vor, wenn die erbrachte Bauleistung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Einfache Erklärung
Nach § 633 BGB liegt ein Mangel vor, wenn das Werk nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignet. Im Baurecht gibt es Sachmängel (fehlerhafte Ausführung), Rechtsmängel und zugesicherte Eigenschaften. Der Bauherr hat bei Mängeln Anspruch auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Entscheidend ist, ob der Mangel vor oder nach der Abnahme entdeckt wird.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Nach dem Einzug bemerkt die Familie undichte Fensteranschlüsse bei Starkregen. Ein Sachverständiger bestätigt: Die Fenster wurden nicht nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut – ein Mangel. Die Familie setzt dem Bauunternehmer eine Frist zur Nachbesserung.
Typische Fehler
Mängel nicht sofort schriftlich anzeigen. Keine Frist zur Nachbesserung setzen. Mängel selbst beseitigen (Verlust der Gewährleistungsansprüche). Mängel nach der Abnahme nicht zeitnah rügen.
Häufige Fragen
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