Was kostet eine Baugenehmigung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Gebühren für eine Baugenehmigung betragen 0,5–1% der Bausumme.
Einfache Erklärung
Die Gebühren für die Baugenehmigung werden von der Bauaufsichtsbehörde erhoben und richten sich nach der Bausumme und den jeweiligen Landesgebührenordnungen. Bei einem EFH mit 350.000 Euro Bausumme liegen die Gebühren bei 1.500–3.500 Euro.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Baugenehmigung für ein EFH in NRW mit 380.000 Euro Baukosten: Genehmigungsgebühren 2.280 Euro, Prüfgebühren Statik 800 Euro, Prüfgebühren Brandschutz 300 Euro. Gesamt: ca. 3.380 Euro.
Typische Fehler
Die Gebühren nicht bei der Finanzierung berücksichtigen. Sie gehören zu den Baunebenkosten.
Kosten
0,5–1% der Bausumme. EFH typischerweise 1.500–4.000 Euro.
Häufige Fragen
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