Was ist Entwurfsplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 nach HOAI) ist die Ausarbeitung des gewählten Planungskonzepts zu einem vollständigen Entwurf mit Kostenberechnung.
Einfache Erklärung
In der Entwurfsplanung wird der Vorentwurf zum durchgearbeiteten Entwurf weiterentwickelt: Maßstab 1:100, mit detaillierten Grundrissen, Schnitten und Ansichten. Der Architekt koordiniert die Fachplaner (Statik, Haustechnik), erstellt eine Kostenberechnung nach DIN 276 und beschreibt die wesentlichen Konstruktionen und Materialien. Die Entwurfsplanung ist die umfangreichste Phase und macht ca. 15% des Architektenhonorars aus.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Auf Basis des gewählten Vorentwurfs arbeitet der Architekt den Entwurf aus: Genaue Raumgrößen, Fensterformate, Materialangaben, Konstruktionsaufbau der Wände und Decken. Die Kostenberechnung ergibt 358.000 Euro. Damit wird der Finanzierungsantrag bei der Bank gestellt.
Typische Fehler
In der Entwurfsphase zu viele Änderungen vornehmen. Jede Änderung in der Entwurfsplanung ist deutlich aufwendiger als in der Vorplanung.
Kosten
Ca. 15% des Architektenhonorars. Bei 350.000 Euro Baukosten ca. 6.500–7.500 Euro.
Häufige Fragen
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