Was ist Vorplanung in der Architektur?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) ist die erste konzeptionelle Planungsphase, in der der Architekt verschiedene Lösungsansätze für das Bauvorhaben erarbeitet.
Einfache Erklärung
In der Vorplanung analysiert der Architekt die Aufgabenstellung, entwickelt ein Planungskonzept und erstellt erste Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Er ermittelt eine erste Kostenschätzung und berät den Bauherrn zu Material, Energiekonzept und baurechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorplanung macht ca. 7% des Architektenhonorars aus.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Der Architekt erstellt für Familie Lang drei Vorentwurfsvarianten: Variante A (Satteldach, konventionell), Variante B (Flachdach, modern), Variante C (Pultdach, kostensparend). Mit Grundrissen, Ansichten und einer Kostenschätzung von 320.000–380.000 Euro können die Bauherren eine fundierte Entscheidung treffen.
Typische Fehler
Die Vorplanung überspringen und direkt mit der Entwurfsplanung beginnen. Ohne gründliche Vorplanung werden Fehler erst spät erkannt und teuer korrigiert.
Kosten
Ca. 7% des Architektenhonorars. Bei Baukosten von 350.000 Euro ca. 3.000–3.500 Euro.
Häufige Fragen
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