Planung

Was ist Vorplanung in der Architektur?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach HOAI) ist die erste konzeptionelle Planungsphase, in der der Architekt verschiedene Lösungsansätze für das Bauvorhaben erarbeitet.

Einfache Erklärung

In der Vorplanung analysiert der Architekt die Aufgabenstellung, entwickelt ein Planungskonzept und erstellt erste Grundrisse, Schnitte und Ansichten. Er ermittelt eine erste Kostenschätzung und berät den Bauherrn zu Material, Energiekonzept und baurechtlichen Rahmenbedingungen. Die Vorplanung macht ca. 7% des Architektenhonorars aus.

Beispiel aus der Praxis

Der Architekt erstellt für Familie Lang drei Vorentwurfsvarianten: Variante A (Satteldach, konventionell), Variante B (Flachdach, modern), Variante C (Pultdach, kostensparend). Mit Grundrissen, Ansichten und einer Kostenschätzung von 320.000–380.000 Euro können die Bauherren eine fundierte Entscheidung treffen.

Typische Fehler

Die Vorplanung überspringen und direkt mit der Entwurfsplanung beginnen. Ohne gründliche Vorplanung werden Fehler erst spät erkannt und teuer korrigiert.

Kosten

Ca. 7% des Architektenhonorars. Bei Baukosten von 350.000 Euro ca. 3.000–3.500 Euro.

Häufige Fragen

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