Baurecht

Was ist ein Erschließungsbeitrag?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Erschließungsbeitrag ist eine Abgabe, die Grundstückseigentümer an die Gemeinde zahlen müssen, um die Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zu finanzieren.

Einfache Erklärung

Erschließungsbeiträge werden nach dem BauGB erhoben und decken 90% der Kosten für Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen. Die Verteilung auf die Grundstücke erfolgt nach Grundstücksfläche und Nutzungsmaß. Erschließungsbeiträge fallen nur bei erstmaliger Herstellung an, nicht bei Erneuerung bestehender Anlagen.

Beispiel aus der Praxis

In einem Neubaugebiet baut die Gemeinde eine Erschließungsstraße für 500.000 Euro. 90% = 450.000 Euro werden auf die 20 angrenzenden Grundstücke verteilt. Pro Grundstück ca. 22.500 Euro.

Typische Fehler

Erschließungsbeiträge nicht bei der Finanzierungsplanung berücksichtigen. Sie kommen oft unerwartet und können erheblich sein.

Kosten

Stark variierend, von 5.000 bis 30.000 Euro je Grundstück.

Häufige Fragen

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