Was sind Erschließungskosten?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Erschließungskosten sind die Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Verkehrswege und Versorgungsnetze.
Einfache Erklärung
Erschließungskosten setzen sich zusammen aus Beiträgen für Straßenbau, Kanalisation, Wasser- und Stromversorgung. Die Gemeinde erhebt Erschließungsbeiträge, die sich nach der Grundstücksgröße und der Lage berechnen. Zusätzlich fallen Kosten für die Hausanschlüsse an. Diese Kosten sind oft nicht im Grundstückspreis enthalten und müssen gesondert eingeplant werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Fischer kauft ein Grundstück im Neubaugebiet für 80.000 Euro. Zusätzlich erhalten sie Bescheide über Erschließungsbeiträge: Straßenbau 8.000 Euro, Kanal 5.000 Euro, Wasserversorgung 3.000 Euro. Dazu kommen Hausanschlusskosten von ca. 10.000 Euro. Gesamtkosten Erschließung: ca. 26.000 Euro.
Typische Fehler
Viele Bauherren vergessen die Erschließungskosten bei der Budgetplanung. Auch können nachträgliche Erschließungsbeiträge (z.B. bei Straßenausbau) Jahre nach dem Kauf erhoben werden.
Kosten
Gesamt typischerweise 15.000–40.000 Euro, je nach Lage, Gemeinde und vorhandener Infrastruktur.
Häufige Fragen
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