Planung

Was bedeutet Erschließung?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Erschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Verkehrswege und Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation).

Einfache Erklärung

Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an das öffentliche Straßennetz angebunden ist und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser gesichert ist. Man unterscheidet die äußere Erschließung (Anbindung bis zur Grundstücksgrenze) und die innere Erschließung (Leitungen auf dem Grundstück bis zum Haus). Die Erschließung ist Voraussetzung für eine Baugenehmigung.

Beispiel aus der Praxis

Ein Neubaugebiet wird erschlossen: Die Gemeinde lässt Straßen bauen und Versorgungs­leitungen verlegen. Die Kosten werden anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für ein 600 m² Grundstück fallen ca. 15.000–25.000 Euro Erschließungskosten an.

Typische Fehler

Grundstücke, die als ‚teilerschlossen' angeboten werden, können hohe Nachfolgekosten verursachen. Vor dem Kauf unbedingt klären, welche Erschließungsmaßnahmen noch ausstehen.

Kosten

Äußere Erschließung: 10.000–25.000 Euro (je nach Lage und Gemeinde). Innere Erschließung (Hausanschlüsse): 5.000–15.000 Euro.

Häufige Fragen

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