Was bedeutet Erschließung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Erschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an öffentliche Verkehrswege und Versorgungsleitungen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation).
Einfache Erklärung
Ein Grundstück gilt als erschlossen, wenn es an das öffentliche Straßennetz angebunden ist und die Versorgung mit Wasser, Strom und Abwasser gesichert ist. Man unterscheidet die äußere Erschließung (Anbindung bis zur Grundstücksgrenze) und die innere Erschließung (Leitungen auf dem Grundstück bis zum Haus). Die Erschließung ist Voraussetzung für eine Baugenehmigung.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Neubaugebiet wird erschlossen: Die Gemeinde lässt Straßen bauen und Versorgungsleitungen verlegen. Die Kosten werden anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt. Für ein 600 m² Grundstück fallen ca. 15.000–25.000 Euro Erschließungskosten an.
Typische Fehler
Grundstücke, die als ‚teilerschlossen' angeboten werden, können hohe Nachfolgekosten verursachen. Vor dem Kauf unbedingt klären, welche Erschließungsmaßnahmen noch ausstehen.
Kosten
Äußere Erschließung: 10.000–25.000 Euro (je nach Lage und Gemeinde). Innere Erschließung (Hausanschlüsse): 5.000–15.000 Euro.
Häufige Fragen
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