Was ist ein Grenzstein?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Grenzstein ist ein amtlich gesetztes Vermessungszeichen, das die Grenze zwischen zwei Flurstücken markiert.
Einfache Erklärung
Grenzsteine werden von Vermessungsingenieuren nach amtlicher Vermessung gesetzt und dokumentieren die rechtlich verbindliche Grundstücksgrenze. Das Versetzen, Entfernen oder Beschädigen von Grenzsteinen ist nach § 274 StGB strafbar (Grenzverrückung). Fehlende Grenzsteine können durch eine Grenzvermessung wiederhergestellt werden.
Beispiel aus der Praxis
Bei Gartenarbeiten findet ein Hausbesitzer einen alten Grenzstein unter der Erde. Er verständigt das Katasteramt, das die Position überprüft. Der Stein markiert exakt die Grundstücksgrenze.
Typische Fehler
Grenzsteine eigenmächtig entfernen oder versetzen. Das ist strafbar und kann zivilrechtliche Folgen haben.
Häufige Fragen
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