Grundstück & Vermessung

Was ist ein Grenzstein?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein Grenzstein ist ein amtlich gesetztes Vermessungszeichen, das die Grenze zwischen zwei Flurstücken markiert.

Einfache Erklärung

Grenzsteine werden von Vermessungsingenieuren nach amtlicher Vermessung gesetzt und dokumentieren die rechtlich verbindliche Grundstücksgrenze. Das Versetzen, Entfernen oder Beschädigen von Grenzsteinen ist nach § 274 StGB strafbar (Grenzverrückung). Fehlende Grenzsteine können durch eine Grenzvermessung wiederhergestellt werden.

Beispiel aus der Praxis

Bei Gartenarbeiten findet ein Hausbesitzer einen alten Grenzstein unter der Erde. Er verständigt das Katasteramt, das die Position überprüft. Der Stein markiert exakt die Grundstücksgrenze.

Typische Fehler

Grenzsteine eigenmächtig entfernen oder versetzen. Das ist strafbar und kann zivilrechtliche Folgen haben.

Häufige Fragen

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.