Was ist eine Abmarkung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Abmarkung ist die dauerhafte Kennzeichnung von Grundstücksgrenzen im Gelände durch Grenzsteine, Grenzbolzen oder andere Grenzzeichen. Sie wird durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchgeführt.
Einfache Erklärung
Bei einer Abmarkung werden die im Liegenschaftskataster festgelegten Grundstücksgrenzen durch sichtbare Zeichen im Gelände markiert. Dies geschieht durch das Setzen von Grenzsteinen, Metallbolzen oder Kunststoffmarken. In vielen Bundesländern besteht eine Abmarkungspflicht, d. h. neu vermessene Grenzen müssen zwingend abgemarkt werden. Die Abmarkung schafft Rechtssicherheit über den genauen Grenzverlauf.
Beispiel aus der Praxis
Nach dem Kauf eines Grundstücks lässt Familie Schmidt alle Grenzen abmarken. Der Vermessungsingenieur setzt an jedem Grenzpunkt einen Grenzstein aus Granit. Im Protokoll wird die Position jedes Steins dokumentiert. So wissen die Schmidts genau, wo ihr Grundstück endet und können den Zaun korrekt setzen.
Typische Fehler
Grenzsteine dürfen nicht eigenmächtig versetzt oder entfernt werden – das ist nach § 274 StGB strafbar. Oft werden verwitterte oder überwachsene Grenzsteine nicht beachtet und beim Gartenbau beschädigt. Auch das Verwechseln von Vermessungsbolzen mit alten Metallresten kommt vor.
Kosten
Die Abmarkung kostet je nach Anzahl der Grenzpunkte und Bundesland zwischen 300 und 1.500 Euro. Sie ist oft Teil der Grenzvermessung und wird nach der Vermessungsgebührenordnung abgerechnet.
Häufige Fragen
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