Baurecht

Was ist Gewährleistung beim Bau?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Aktualisiert am

Definition

Die Gewährleistung umfasst die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Mängelansprüche des Auftraggebers nach der Abnahme einer Bauleistung.

Einfache Erklärung

Bei einem Bauwerk verjähren Mängelansprüche nach § 634a BGB regelmäßig in fünf Jahren ab Abnahme. Ist die VOB/B wirksam vereinbart, beträgt die Regelfrist für Bauwerke nach § 13 Abs. 4 VOB/B vier Jahre, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Je nach Voraussetzungen kommen Nacherfüllung, Selbstvornahme mit Aufwendungsersatz, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Mängel sollten nachvollziehbar dokumentiert und unter angemessener Fristsetzung angezeigt werden.

Beispiel aus der Praxis

Drei Jahre nach dem Einzug entdeckt die Familie einen Feuchtigkeitsschaden im Keller. Sie zeigen den Mangel schriftlich bei der Baufirma an und setzen eine Frist von 4 Wochen zur Beseitigung. Die Firma untersucht den Schaden und repariert die fehlerhafte Abdichtung auf eigene Kosten.

Typische Fehler

Mängel nicht nachvollziehbar dokumentieren, keine angemessene Frist setzen oder die Verjährung verstreichen lassen. Bei drohendem Fristablauf sollte rechtlicher Rat eingeholt werden; eine bloße Mängelanzeige hemmt die Verjährung nicht automatisch in jedem Fall.

Häufige Fragen

Quellen und redaktioneller Stand

Quellenstand redaktionell abgeglichen am .

Die Angaben dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts-, Planungs- oder Statikberatung.

Bau-Lex Wochenbrief

Wissen, was beim Bauen zählt

Ausgewählte Einordnungen, Ratgeber und Werkzeuge einmal pro Woche im Bau-Lex Wochenbrief.

Anmeldung mit Bestätigungs-E-Mail. Jederzeit abmeldbar. Hinweise in der Datenschutzerklärung.