Was ist ein wesentlicher Mangel?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein wesentlicher Mangel ist ein Baumangel, der die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Bauwerks erheblich beeinträchtigt und die Abnahme unzumutbar macht.
Einfache Erklärung
Bei wesentlichen Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bis der Mangel beseitigt ist. Das hat wichtige Folgen: Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht, die Beweislast bleibt beim Unternehmer, und der Bauherr behält sein Zurückbehaltungsrecht. Ob ein Mangel wesentlich ist, wird im Streitfall vom Gericht anhand der Gesamtumstände beurteilt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Bei der Abnahme stellt der Sachverständige fest: Die Abdichtung im Kellerbereich ist mangelhaft – Wasser dringt ein. Dies ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit des Kellers massiv beeinträchtigt. Der Bauherr verweigert die Abnahme zu Recht.
Typische Fehler
Trotz wesentlicher Mängel die Abnahme erklären (aus Unwissenheit oder Druck). Den Mangel nicht durch einen Sachverständigen bewerten lassen. Die rechtlichen Folgen der Abnahmeverweigerung nicht kennen.
Häufige Fragen
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