Baustelle

Was ist ein wesentlicher Mangel?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Ein wesentlicher Mangel ist ein Baumangel, der die Gebrauchstauglichkeit oder den Wert des Bauwerks erheblich beeinträchtigt und die Abnahme unzumutbar macht.

Einfache Erklärung

Bei wesentlichen Mängeln kann der Bauherr die Abnahme verweigern, bis der Mangel beseitigt ist. Das hat wichtige Folgen: Die Gewährleistungsfrist beginnt nicht, die Beweislast bleibt beim Unternehmer, und der Bauherr behält sein Zurückbehaltungsrecht. Ob ein Mangel wesentlich ist, wird im Streitfall vom Gericht anhand der Gesamtumstände beurteilt.

Beispiel aus der Praxis

Bei der Abnahme stellt der Sachverständige fest: Die Abdichtung im Kellerbereich ist mangelhaft – Wasser dringt ein. Dies ist ein wesentlicher Mangel, der die Gebrauchstauglichkeit des Kellers massiv beeinträchtigt. Der Bauherr verweigert die Abnahme zu Recht.

Typische Fehler

Trotz wesentlicher Mängel die Abnahme erklären (aus Unwissenheit oder Druck). Den Mangel nicht durch einen Sachverständigen bewerten lassen. Die rechtlichen Folgen der Abnahmeverweigerung nicht kennen.

Häufige Fragen

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