Baurecht

Was ist eine Maengelanzeige beim Bau?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Maengelanzeige (Maengelruege) ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, dass ein Baumangel vorliegt, verbunden mit der Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist.

Einfache Erklärung

Die Maengelanzeige muss schriftlich erfolgen und den Mangel moeglichst genau beschreiben: Was ist mangelhaft, wo befindet sich der Mangel, wann wurde er entdeckt? Dem Auftragnehmer muss eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden (i. d. R. 2-4 Wochen). Fotos und ggf. ein Sachverstaendigengutachten sollten beigefuegt werden.

Beispiel aus der Praxis

Im Gaeste-WC loest sich nach einem Jahr der Fliesenspiegel von der Wand. Der Bauherr schreibt an die Fliesenfirma: 'Am 15.01.2027 haben wir festgestellt, dass sich die Wandfliesen im Gaeste-WC (EG, Raum 04) auf ca. 2 m2 von der Wand loesen. Wir setzen Ihnen eine Frist bis zum 15.02.2027 zur Maengelbeseitigung.' Er fuegt Fotos bei.

Typische Fehler

Mangel nur muendlich oder telefonisch melden - das reicht nicht als Nachweis. Auch keine Frist setzen oder den Mangel zu ungenau beschreiben.

Häufige Fragen

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