Was ist eine Maengelanzeige beim Bau?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Maengelanzeige (Maengelruege) ist die schriftliche Mitteilung des Bauherrn an den Auftragnehmer, dass ein Baumangel vorliegt, verbunden mit der Aufforderung zur Beseitigung innerhalb einer angemessenen Frist.
Einfache Erklärung
Die Maengelanzeige muss schriftlich erfolgen und den Mangel moeglichst genau beschreiben: Was ist mangelhaft, wo befindet sich der Mangel, wann wurde er entdeckt? Dem Auftragnehmer muss eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt werden (i. d. R. 2-4 Wochen). Fotos und ggf. ein Sachverstaendigengutachten sollten beigefuegt werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Im Gaeste-WC loest sich nach einem Jahr der Fliesenspiegel von der Wand. Der Bauherr schreibt an die Fliesenfirma: 'Am 15.01.2027 haben wir festgestellt, dass sich die Wandfliesen im Gaeste-WC (EG, Raum 04) auf ca. 2 m2 von der Wand loesen. Wir setzen Ihnen eine Frist bis zum 15.02.2027 zur Maengelbeseitigung.' Er fuegt Fotos bei.
Typische Fehler
Mangel nur muendlich oder telefonisch melden - das reicht nicht als Nachweis. Auch keine Frist setzen oder den Mangel zu ungenau beschreiben.
Häufige Fragen
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