Was ist ein Nachtragsangebot?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Nachtragsangebot ist eine Preisforderung des Bauunternehmers fuer Leistungen, die im urspruenglichen Bauvertrag nicht enthalten waren oder sich gegenueber der Ausschreibung geaendert haben.
Einfache Erklärung
Nachtraege entstehen, wenn sich Leistungen gegenueber dem Bauvertrag aendern: durch Planungsaenderungen, unvorhergesehene Umstaende (z. B. schwieriger Baugrund) oder fehlende Positionen im Leistungsverzeichnis. Der Auftragnehmer muss Nachtraege vor Ausfuehrung anmelden und ein Nachtragsangebot vorlegen. Der Bauherr sollte jeden Nachtrag von seinem Architekten pruefen lassen.
Beispiel aus der Praxis
Beim Aushub zeigt sich, dass der Boden nicht tragfaehig ist und ein Bodenaustausch noetig wird. Die Baufirma stellt ein Nachtragsangebot ueber 8.500 Euro fuer den Bodenaustausch. Der Architekt prueft: Die Menge ist plausibel, der Einheitspreis liegt im Rahmen. Der Nachtrag wird genehmigt.
Typische Fehler
Nachtraege ohne Pruefung akzeptieren. Auch das Versaeumen der rechtzeitigen Anmeldung durch den Auftragnehmer oder Aenderungswuensche des Bauherrn ohne Nachtragsbewusstsein fuehren zu Streit.
Kosten
Nachtraege koennen 5-15 % der Bausumme ausmachen. Bei schlecht vorbereiteten Projekten auch deutlich mehr.
Häufige Fragen
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