Was ist ein Bauvertrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Bauvertrag ist ein Werkvertrag zwischen Bauherr und Bauunternehmer, der die zu erbringenden Bauleistungen, den Preis, die Termine und die Gewährleistung regelt.
Einfache Erklärung
Der Bauvertrag regelt alle wesentlichen Aspekte eines Bauvorhabens: Leistungsumfang (was wird gebaut), Vergütung (was kostet es), Termine (wann wird es fertig), Gewährleistung (wie lange haftet der Unternehmer) und Vertragsstrafen. Seit 2018 gelten besondere Schutzvorschriften für Verbraucherbauverträge (§§ 650i ff. BGB), die dem Bauherrn z.B. ein Widerrufsrecht einräumen.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Meier schließt einen Bauvertrag mit einem Generalunternehmer ab: Schlüsselfertiges Einfamilienhaus für 380.000 Euro, Fertigstellung in 10 Monaten, Zahlungsplan nach Baufortschritt, 5 Jahre Gewährleistung. Die detaillierte Baubeschreibung ist Vertragsbestandteil.
Typische Fehler
Den Bauvertrag nicht von einem Fachanwalt oder Sachverständigen prüfen lassen. Ungünstige Zahlungspläne (zu hohe Vorauszahlungen), fehlende Vertragsstrafen bei Terminüberschreitung oder eine vage Baubeschreibung sind häufige Probleme.
Häufige Fragen
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