Was ist ein Sicherheitseinbehalt?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Sicherheitseinbehalt ist ein Anteil der Bausumme (meist 5 %), den der Bauherr fuer die Dauer der Gewährleistungsfrist zurueckhaelt, um Ansprueche bei Maengeln abzusichern.
Einfache Erklärung
Nach der Abnahme behaelt der Bauherr typischerweise 5 % der Rechnungssumme als Sicherheit fuer die Gewährleistungszeit ein. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Gewährleistungsbuergschaft (Bankbuergschaft) stellen und die vollstaendige Zahlung erhalten. Der Einbehalt wird nach Ablauf der Gewährleistungsfrist (4-5 Jahre) und Maengelfreiheit ausgezahlt.
Beispiel aus der Praxis
Die Rohbaufirma stellt eine Schlussrechnung ueber 150.000 Euro. Der Bauherr zahlt 142.500 Euro und behaelt 7.500 Euro (5 %) als Sicherheit ein. Nach 5 Jahren Gewährleistung und einer maengelfreien Schlusspruefung wird der Einbehalt ausgezahlt.
Typische Fehler
Den Sicherheitseinbehalt nicht vertraglich vereinbaren. Ohne Vereinbarung hat der Bauherr keinen Anspruch auf Einbehalt.
Häufige Fragen
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