Was ist ein Straßenausbaubeitrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Straßenausbaubeitrag ist eine Abgabe, die Anlieger für die Erneuerung oder Verbesserung einer bestehenden Straße zahlen müssen. Im Gegensatz zum Erschließungsbeitrag betrifft er die Sanierung bestehender Straßen.
Einfache Erklärung
Wird eine bestehende Straße grundhaft erneuert (nicht nur repariert), können die Anlieger an den Kosten beteiligt werden. Die Rechtsgrundlage sind die Kommunalabgabengesetze der Länder. Der Anteil der Anlieger beträgt je nach Straßenart 25–75 % der Kosten. Mehrere Bundesländer haben den Straßenausbaubeitrag inzwischen abgeschafft (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg).
Beispiel aus der Praxis
Die Gemeindestraße vor dem Haus von Frau Lehmann wird grundhaft saniert. Die Kosten betragen 800.000 Euro. Als Anliegerin muss sie 50 % mittragen, aufgeteilt nach Frontmetern. Ihr Anteil beträgt 6.500 Euro.
Typische Fehler
Unterhaltungsarbeiten und grundhaften Ausbau verwechseln. Für normale Reparaturen dürfen keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Auch die Fristen für Widerspruch werden oft versäumt.
Häufige Fragen
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