Was ist ein Anliegerbeitrag?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Anliegerbeitrag ist eine Abgabe, die Grundstückseigentümer an die Kommune zahlen müssen, um die Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Kanäle) zu finanzieren.
Einfache Erklärung
Anliegerbeiträge werden nach dem Baugesetzbuch (§§ 127–135 BauGB) oder den Kommunalabgabengesetzen der Länder erhoben. Die Kommune kann bis zu 90 % der Erschließungskosten auf die Anlieger umlegen. Der Beitrag wird nach der Grundstücksgröße und der Nutzungsart berechnet. Er fällt nur bei erstmaliger Erschließung an – nicht bei der Erneuerung bestehender Anlagen.
Beispiel aus der Praxis
Die Gemeinde Waldheim erschließt ein neues Baugebiet. Die Gesamtkosten für Straßenbau und Kanalisation betragen 1,2 Millionen Euro. 90 % werden auf die 30 Grundstückseigentümer umgelegt. Familie Korn mit einem 600-m²-Grundstück zahlt einen Anliegerbeitrag von 24.000 Euro.
Typische Fehler
Anliegerbeiträge beim Grundstückskauf nicht einkalkulieren. In manchen Fällen wurden die Beiträge noch nicht erhoben und werden erst nach dem Kauf fällig. Immer bei der Gemeinde nachfragen, ob Erschließungsbeiträge noch ausstehen.
Häufige Fragen
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