Baukosten

Was ist ein Anliegerbeitrag?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Anliegerbeitrag ist eine Abgabe, die Grundstückseigentümer an die Kommune zahlen müssen, um die Kosten für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Kanäle) zu finanzieren.

Einfache Erklärung

Anliegerbeiträge werden nach dem Baugesetzbuch (§§ 127–135 BauGB) oder den Kommunalabgabengesetzen der Länder erhoben. Die Kommune kann bis zu 90 % der Erschließungskosten auf die Anlieger umlegen. Der Beitrag wird nach der Grundstücksgröße und der Nutzungsart berechnet. Er fällt nur bei erstmaliger Erschließung an – nicht bei der Erneuerung bestehender Anlagen.

Beispiel aus der Praxis

Die Gemeinde Waldheim erschließt ein neues Baugebiet. Die Gesamtkosten für Straßenbau und Kanalisation betragen 1,2 Millionen Euro. 90 % werden auf die 30 Grundstückseigentümer umgelegt. Familie Korn mit einem 600-m²-Grundstück zahlt einen Anliegerbeitrag von 24.000 Euro.

Typische Fehler

Anliegerbeiträge beim Grundstückskauf nicht einkalkulieren. In manchen Fällen wurden die Beiträge noch nicht erhoben und werden erst nach dem Kauf fällig. Immer bei der Gemeinde nachfragen, ob Erschließungsbeiträge noch ausstehen.

Häufige Fragen

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