Was ist Tragwerksplanung?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Tragwerksplanung umfasst die statische Berechnung und Konstruktion aller tragenden Bauteile eines Gebäudes zur Gewährleistung der Standsicherheit.
Einfache Erklärung
Der Tragwerksplaner (Statiker) berechnet die Lasten (Eigengewicht, Verkehrslasten, Wind, Schnee) und dimensioniert alle tragenden Bauteile: Fundamente, Wände, Stützen, Unterzüge, Decken und Dachkonstruktion. Er erstellt den Standsicherheitsnachweis für die Baugenehmigung und Positionspläne für die Bauausführung. Die Tragwerksplanung ist Teil der Fachplanung und wird nach HOAI vergütet.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Für ein EFH mit Keller erstellt der Tragwerksplaner: statische Berechnung (80 Seiten), Positionspläne für Bodenplatte/Keller, EG-Decke, OG-Decke und Dach, Bewehrungspläne für alle Stahlbetonbauteile. Die Unterlagen werden dem Prüfstatiker vorgelegt.
Typische Fehler
Den Tragwerksplaner erst nach der Genehmigungsplanung einschalten. Er sollte schon in der Entwurfsphase mitwirken, um wirtschaftliche Tragwerke zu planen.
Kosten
EFH: 2.000–5.000 Euro. MFH: 5.000–15.000 Euro. Plus Prüfstatiker: 1.000–3.000 Euro.
Häufige Fragen
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