Was ist ein Vorbehalt bei der Abnahme?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Ein Vorbehalt bei der Abnahme ist die schriftliche Erklärung des Bauherrn, dass er trotz Abnahme bestimmte Mängel oder Rechte (z. B. Vertragsstrafe) geltend machen will.
Einfache Erklärung
Ohne Vorbehalt verliert der Bauherr bei der Abnahme wichtige Rechte: Erkannte Mängel, die nicht protokolliert werden, gelten als akzeptiert. Auch das Recht auf Vertragsstrafe (z. B. bei Bauverzug) muss bei der Abnahme ausdrücklich vorbehalten werden – sonst verfällt es. Der Vorbehalt muss im Abnahmeprotokoll schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterschrieben werden.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
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Beispiel aus der Praxis
Bei der Abnahme stellt der Sachverständige 8 Mängel fest. Der Bauherr erklärt im Protokoll: 'Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Beseitigung der Mängel 1-8. Der Anspruch auf Vertragsstrafe wegen Bauzeitüberschreitung wird vorbehalten.' Ohne diesen Satz hätte er seine Ansprüche verloren.
Typische Fehler
Mängel erkennen, aber nicht vorbehalten. Vertragsstrafe nicht ausdrücklich vorbehalten. Mündliche Vorbehalte statt schriftlicher. Unter Druck des Bauunternehmers auf Vorbehalte verzichten.
Häufige Fragen
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