Wie prüft man eine Abschlagsrechnung beim Bauträger?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, die der Bauunternehmer oder Bauträger während der Bauausführung für bereits erbrachte Leistungen stellt. Bei Bauträgerverträgen sind die zulässigen Raten und Zeitpunkte gesetzlich in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) festgelegt.
Einfache Erklärung
Beim Bauträgervertrag (Käufer erwirbt Grundstück + Haus aus einer Hand) regelt § 3 MaBV detailliert, wann welche Rate fällig wird – maximal 7 Raten in einer festen Reihenfolge: 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (oder 25 % + 8 % nach Bezugsfertigkeit), 28 % nach Rohbau, 5,6 % nach Herstellung der Dachflächen, 2,1 % nach Rohinstallation, 7 % nach Fenstereinbau, 25 % nach Bezugsfertigkeit, 5 % nach vollständiger Fertigstellung. Vorausgesetzt sind: Notarbeurkundung, eingetragene Auflassungsvormerkung, vorgelegte Baugenehmigung, Freistellungsverpflichtung der Bank. Beim freien Werkvertrag (BGB/VOB) hingegen können Abschlagszahlungen frei verhandelt werden, sind aber an den Wert der erbrachten Leistung gebunden (§ 632a BGB).
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Familie Schwarz hat einen Bauträgervertrag über 480.000 € (ohne Grundstück). Der Bauträger verlangt nach 'Beginn der Erdarbeiten' 30 % = 144.000 €. Familie Schwarz prüft: Sind die Voraussetzungen erfüllt (Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen? Baugenehmigung vorhanden? Freistellungserklärung der Bank?). Erst nach positiver Prüfung wird die Bank die Auszahlung freigeben.
Typische Fehler
Bauträger verlangen Raten, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind – Käufer zahlen unter Zeitdruck. Auch werden Raten gezahlt, obwohl die zugehörige Leistung mängelbehaftet ist. Bei VOB- oder BGB-Verträgen werden Abschlagszahlungen ohne Aufmaß und Nachweis erbracht.
Kosten
Eine Prüfung durch einen unabhängigen Bauleiter oder Sachverständigen kostet pro Rate 200–500 € – senkt aber das Risiko von Überzahlungen erheblich.
Häufige Fragen
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