Baurecht

Wie prüft man eine Abschlagsrechnung beim Bauträger?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Eine Abschlagsrechnung ist eine Teilrechnung, die der Bauunternehmer oder Bauträger während der Bauausführung für bereits erbrachte Leistungen stellt. Bei Bauträgerverträgen sind die zulässigen Raten und Zeitpunkte gesetzlich in der MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) festgelegt.

Einfache Erklärung

Beim Bauträgervertrag (Käufer erwirbt Grundstück + Haus aus einer Hand) regelt § 3 MaBV detailliert, wann welche Rate fällig wird – maximal 7 Raten in einer festen Reihenfolge: 30 % nach Beginn der Erdarbeiten (oder 25 % + 8 % nach Bezugsfertigkeit), 28 % nach Rohbau, 5,6 % nach Herstellung der Dachflächen, 2,1 % nach Rohinstallation, 7 % nach Fenstereinbau, 25 % nach Bezugsfertigkeit, 5 % nach vollständiger Fertigstellung. Vorausgesetzt sind: Notarbeurkundung, eingetragene Auflassungsvormerkung, vorgelegte Baugenehmigung, Freistellungsverpflichtung der Bank. Beim freien Werkvertrag (BGB/VOB) hingegen können Abschlagszahlungen frei verhandelt werden, sind aber an den Wert der erbrachten Leistung gebunden (§ 632a BGB).

Beispiel aus der Praxis

Familie Schwarz hat einen Bauträgervertrag über 480.000 € (ohne Grundstück). Der Bauträger verlangt nach 'Beginn der Erdarbeiten' 30 % = 144.000 €. Familie Schwarz prüft: Sind die Voraussetzungen erfüllt (Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen? Baugenehmigung vorhanden? Freistellungserklärung der Bank?). Erst nach positiver Prüfung wird die Bank die Auszahlung freigeben.

Typische Fehler

Bauträger verlangen Raten, deren Voraussetzungen nicht erfüllt sind – Käufer zahlen unter Zeitdruck. Auch werden Raten gezahlt, obwohl die zugehörige Leistung mängelbehaftet ist. Bei VOB- oder BGB-Verträgen werden Abschlagszahlungen ohne Aufmaß und Nachweis erbracht.

Kosten

Eine Prüfung durch einen unabhängigen Bauleiter oder Sachverständigen kostet pro Rate 200–500 € – senkt aber das Risiko von Überzahlungen erheblich.

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