Baurecht

Was ist ein Wärmeschutznachweis?

Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am

Definition

Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Neubau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an den energetischen Standard erfüllt. Er ist Pflichtbestandteil des Bauantrags.

Einfache Erklärung

Seit dem GEG 2024 müssen Neubauten mindestens den Effizienzhaus-55-Standard (bezogen auf das Referenzgebäude) erreichen. Der Wärmeschutznachweis berechnet den Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust und den sommerlichen Wärmeschutz. Er wird von einem Energieberater oder dem Architekten mit entsprechender Qualifikation erstellt und dem Bauantrag beigelegt.

Beispiel aus der Praxis

Energieberaterin Frau Vogt erstellt den Wärmeschutznachweis für einen Neubau: Wärmepumpe, 20 cm Außendämmung, dreifach verglaste Fenster, kontrollierte Wohnraumlüftung. Der berechnete Primärenergiebedarf liegt bei 38 kWh/m²a – deutlich unter dem zulässigen Maximum von 45 kWh/m²a.

Typische Fehler

Den Wärmeschutznachweis erst nach Baubeginn erstellen. Die Energieeffizienz muss bereits in der Planung berücksichtigt werden, da sie Wandaufbauten, Fenster und Haustechnik beeinflusst.

Kosten

Der Wärmeschutznachweis kostet 500–1.500 Euro. Bei komplexen Gebäuden oder KfW-Förderung (Effizienzhaus) können es auch 2.000–3.000 Euro sein.

Häufige Fragen

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