Was ist ein Wärmeschutznachweis?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Der Wärmeschutznachweis belegt, dass ein Neubau die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) an den energetischen Standard erfüllt. Er ist Pflichtbestandteil des Bauantrags.
Einfache Erklärung
Seit dem GEG 2024 müssen Neubauten mindestens den Effizienzhaus-55-Standard (bezogen auf das Referenzgebäude) erreichen. Der Wärmeschutznachweis berechnet den Primärenergiebedarf, den Transmissionswärmeverlust und den sommerlichen Wärmeschutz. Er wird von einem Energieberater oder dem Architekten mit entsprechender Qualifikation erstellt und dem Bauantrag beigelegt.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Energieberaterin Frau Vogt erstellt den Wärmeschutznachweis für einen Neubau: Wärmepumpe, 20 cm Außendämmung, dreifach verglaste Fenster, kontrollierte Wohnraumlüftung. Der berechnete Primärenergiebedarf liegt bei 38 kWh/m²a – deutlich unter dem zulässigen Maximum von 45 kWh/m²a.
Typische Fehler
Den Wärmeschutznachweis erst nach Baubeginn erstellen. Die Energieeffizienz muss bereits in der Planung berücksichtigt werden, da sie Wandaufbauten, Fenster und Haustechnik beeinflusst.
Kosten
Der Wärmeschutznachweis kostet 500–1.500 Euro. Bei komplexen Gebäuden oder KfW-Förderung (Effizienzhaus) können es auch 2.000–3.000 Euro sein.
Häufige Fragen
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