Was ist die Wohnflaeche?
Redaktion: Daniel von Bau-Lex · Veröffentlicht am
Definition
Die Wohnflaeche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflaechen der Raeume, die ausschliesslich zur Wohnung gehoeren, berechnet nach der Wohnflaechenverordnung (WoFlV).
Einfache Erklärung
Die Wohnflaeche wird nach der Wohnflaechenverordnung berechnet. Dabei gelten besondere Regeln: Raeume mit Dachschraegen werden nur anteilig gerechnet (Raumhoehe 1-2 m zu 50 %, unter 1 m gar nicht). Balkone und Terrassen werden zu 25 % angerechnet. Nicht zur Wohnflaeche zaehlen Keller, Garagen, Heizungsraeume und Treppenhaeuser in Mehrfamilienhaeusern.
Was viele vergessen: Die rechtliche Absicherung des Baubetriebs
Ein Bauantrag regelt das Gebäude – aber eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) regelt Ihre persönliche Haftung als Arbeitgeber oder Bauherr gegenüber jedem Menschen auf der Baustelle.
Arbeitsschutz wird oft erst bedacht, wenn es zu spät ist: nach einem Unfall oder wenn die Berufsgenossenschaft unangemeldet vor der Tür steht. Doch ab dem ersten Mitarbeiter oder Helfer sind Sie gesetzlich zur GBU verpflichtet – und das nicht nur "irgendwann", sondern vor Beginn der Arbeiten ( § 5 ArbSchG).
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Beispiel aus der Praxis
Ein Dachgeschosszimmer hat 20 m2 Grundflaeche. Davon haben 5 m2 eine Raumhoehe unter 1 m und 6 m2 eine Hoehe zwischen 1 und 2 m. Wohnflaeche: 9 m2 voll + 3 m2 (50 % von 6) = 12 m2 anrechenbare Wohnflaeche.
Typische Fehler
Im Dachgeschoss wird die volle Grundflaeche als Wohnflaeche angegeben. Bei Verkauf oder Vermietung kann dies zu Rueckforderungen fuehren. Auch ueberdachte Terrassen werden oft falsch mit 50 % statt 25 % angerechnet.
Häufige Fragen
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